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Überbetriebliche Ausbildung



Eine überbetriebliche Ausbildung ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems – Theorie in der Schule und Praxis im Betrieb – in vielen Fällen absolut notwendig.

Es gibt für jede Ausbildung festgelegte Lerninhalte, die vom Ausbildungsbetrieb eingehalten werden müssen. Diese Lerninhalte gehören einfach zum Berufsbild und der Azubi muss sie zur Abschlussprüfung beherrschen – das ist Pflicht. Es gibt allerdings Betriebe, die für gewisse Lerninhalte der Ausbildung nicht selbst Sorge tragen können, zum Beispiel weil es im Betrieb an einer bestimmten Abteilung fehlt, in welcher diese Kenntnisse erworben werden könnten.

Das bedeutet im Klartext, dass eine überbetriebliche Ausbildung notwendig wird. Der Auszubildende muss diese Kenntnisse in einem anderen Betrieb erwerben. Viele Betriebe der gleichen Branche arbeiten diesbezüglich seit Jahren zusammen und nutzen die Möglichkeit des Austausches. Der Auszubildende von Betrieb A wird für einen gewissen Zeitraum in der Buchhaltungsabteilung von Betrieb B eingesetzt, um dort die praktischen Kenntnisse der Buchhaltung zu erwerben. Im Gegenzug wird der Auszubildende aus Betrieb B beispielsweise in der Marketingabteilung von Betrieb A eingesetzt. So haben Betrieb A und B ihre Auszubildenden zur Verfügung und zahlen die Ausbildungsvergütung nicht zugunsten eines anderen Betriebes weiter, und die Auszubildenden selbst erhalten alle notwendigen Kenntnisse für ihre Ausbildung.

Im Friseurfach gibt es Lehrgänge, die von der Friseurinnung oder von renommierten Firmen aus der Branche angeboten werden – auch dies ist eine Form der überbetrieblichen Ausbildung. Ausbilder haben laut Ausbildungsvertrag die Pflicht, nicht nur für die notwendigen Lehrinhalte ihrer Azubis zu sorgen, sondern ihnen auch weiterführende Praxisinhalte zukommen zu lassen, sofern es möglich ist. Deswegen werden auch diese Leistungen gerne in Anspruch genommen.