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Kindergeld Zahlung in der Ausbildung



Für jedes Kind wird vom Staat an die Eltern Kindergeld gezahlt. Dieses Kindergeld wird als Unterstützung für gewisse Kosten gezahlt, damit Eltern wenigstens eine kleine Beihilfe haben, auf die sie sich verlassen können.

Gut situierte Eltern, die auf die Einkalkulierung dieses Geldes in die monatlichen Kosten nicht angewiesen sind, legen das Kindergeld meistens in Sparverträgen für ihre Kinder an – um ihnen damit später mit einer hohen Summe einen guten Start in ein eigenes Leben ermöglichen zu können, oder aber sogar zur Finanzierung eines Studiums.

Sobald das Kind ein Arbeitsverhältnis eingeht, muss seitens des Staates kein Kindergeld mehr gezahlt werden. Allerdings ist eine Ausbildung kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis. Rein rechtlich gesehen ist es so, dass Eltern für ihre Kinder sorgen und finanziell aufkommen müssen bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist. Wie sieht es also nun mit der Zahlung des Kindergeldes aus?

Ganz einfach. Kindergeld steht dem Kind grundsätzlich zu bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, und zwar unabhängig von eigenem Einkommen. Ein über 18 Jahre alter Jugendlicher kann unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld erhalten, und zwar längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Einkünfte während der Ausbildung dürfen 7.680,- Euro nicht überschreiten. Von den Gesamteinkünften ist eine jährliche Werbungskostenpauschale von 920 Euro abzuziehen.

Das Kindergeld muss also weiter gezahlt werden, sofern die Einkommensgrenze durch das Gehalt während der Ausbildung nicht überschritten wird.