|
|
|
Berufsbegleitende AusbildungBerufsbegleitende Ausbildung bedeutet nichts anderes als dass man weiter seinem Beruf nachgehen kann, weiterhin sein volles Gehalt erhält, und nebenher die theoretische Ausbildung absolviert. Der Betrieb, in welchem man beschäftigt ist, gilt als Ausbildungsbetrieb, zahlt aber das volle Gehalt weiter und der Arbeitnehmer bringt weiterhin volle Arbeitsleistung. Da man aber neben einer Vollzeitstelle selbstverständlich nicht die nötigen Theoriestunden in der gleichen Zeit absolvieren kann wie in einer normalen Ausbildung, in welcher der Ausbildungsbetrieb den Azubi für die Berufsschule freistellen muss, dauert eine berufsbegleitende Ausbildung natürlich sehr viel länger. In der Altenpflege beispielsweise ist eine berufsbegleitende Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin in einem Zeitraum von 4,5 Jahren möglich – die reguläre Ausbildung dauert drei Jahre. Der theoretische Unterricht findet in diesem Fall an einer Altenpflegeschule statt, das Pflegeheim, in welchem man beschäftigt ist, gilt als Ausbildungsbetrieb. Um eine berufsbegleitende Ausbildung zu absolvieren, muss man jedoch einen gewissen Zeitraum nachweisen können, in dem man ohne Ausbildung in diesem Beruf gearbeitet hat. Diese Möglichkeit der BA wird von Arbeitnehmern ohne Ausbildung sehr gerne in Anspruch genommen, die sich eine verspätete Ausbildung aus finanziellen Gründen nicht erlauben können. |