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Der AusbildungsvertragAus diesem Grund bieten die Handwerkskammern, aber auch die Industrie- und Handelskammern Mustern und Vorlagen für rechtlich einwandfreie Arbeitsverträge und Ausbildungsverträge an. Diese müssen in der Regel nur noch ausgefüllt werden. Und es spricht nichts dagegen, wenn ein Unternehmen einheitliche Arbeitsverträge wünscht für all seine Mitarbeiter, diese Verträge in ihren Bestandteilen in ein betriebseigenes Formular zu übernehmen. Jedoch sollte wirklich peinlich auf die Inhalte geachtet werden, denn einzelne Bestandteile eines Vertrags, die rechtlich nicht in Ordnung sind, können schnell einen kompletten Vertrag ungültig und rechtswidrig machen. Auch ist zu beachten, dass ein Arbeitsvertrag nicht mit einem Ausbildungsvertrag verwechselt werden darf. Für Ausbildungsverträge gelten ganz besondere Richtlinien und Bestimmungen. Inhaltlich ist zu sagen, dass man darauf achten sollte, dass sämtliche Daten beider Vertragsparteien enthalten sein müssen. Ebenso muss drauf geachtet werden, dass die tägliche Stundenzahl der Arbeitszeit eingetragen ist, aber auch die wöchentliche Arbeitszeit. Das Gehalt oder der Lohn muss schriftlich festgelegt sein sowie die Urlaubsregelung. Sind in dem einen oder anderen Punkt die Inhalte nicht hinterlegt, gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Jedoch muss man darauf achten, dass man als Arbeitgeber nicht aus 24 Tagen Urlaub, die dem Azubi zustehen, willkürlich 20 Tage Urlaubsanspruch macht – das wäre gesetzeswidrig. |