home: lehrstellenratgeber.de    Impressum
 
 

Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?



Der Ausbildungsvertrag ist strengen Richtlinien unterworfen und relativ einheitlich gestaltet. Er soll den Namen des Ausbildungsbetriebes sowie die Anschrift, aber auch sämtliche relevanten Daten des Auszubildenden enthalten. Diese Daten werden an erster Stelle eingetragen. Es folgt die Bezeichnung des Ausbildungsberufes und eventueller Spezialbausteine oder zugesicherter Zusatzausbildungen.

Auch die zuständige Berufsschule muss angegeben sein. Die Dauer der Ausbildung, die Dauer der Probezeit und auch die Vergütung während der Ausbildung sind die nächsten Punkte. Die regelmäßige tägliche, aber auch die Wochenarbeitszeit muss aufgeführt sein sowie auch der Urlaubsanspruch.

Die zuständige IHK führt ein Ausbildungsverzeichnis über sämtliche Auszubildenden in einem Berufszweig und der Ausbildungsvertrag enthält einen Antrag auf Aufnahme in dieses Ausbildungsverzeichnis.

Der Ausbildungsvertrag muss von beiden Seiten unterzeichnet werden. Bei noch minderjährigen Auszubildenden muss der Erziehungsberechtigte den Ausbildungsvertrag mit unterschreiben.

Grundsätzlich sind dem Ausbildungsvertrag noch einmal die gesetzlichen Bestimmungen angehängt. Dort sind Ausbildungszeit, Anspruch auf Vergütung, die Rechte und Pflichten des Ausbilders, aber auch die des Auszubildenden noch einmal im Einzelnen festgehalten. Auch der Anspruch auf Urlaub und auf Ausstellung eines Zeugnisses für den Auszubildenden nach der absolvierten Ausbildung ist dort festgelegt. Einen Ausbildungsvertrag sollte man, wie jeden anderen Vertrag auch, sehr gründlich lesen, bevor man ihn unterschreibt.