home: lehrstellenratgeber.de    Impressum
 
 

Rücktritt von Ausbildungsvertrag



Wer intensiv nach einem Ausbildungsplatz sucht, wird sehr schnell feststellen, dass dies gar nicht so leicht ist und man viele Absagen einstecken muss. Viele Jugendliche bewerben sich von daher nicht nur auf ihren Wunschberuf, sondern auch auf Alternativberufe. Nach einigen Absagen sind manche junge Menschen bereits so entmutigt, dass sie die nächste Gelegenheit wahrnehmen und wenn dann wider Erwarten eine Zusage von einem Betrieb kommt, unterschreiben sie den Ausbildungsvertrag. Oftmals auch dann, wenn es sich nicht um den Traumberuf handelt.

Und weil manchmal das Leben merkwürdige Streiche spielt, passiert es ganz schnell, dass man den Ausbildungsvertrag unterschrieben hat – und zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn kommt eine Zusage von einem Betrieb, in dem man den Wunschberuf lernen könnte. Was kann man unter solchen Umständen tun? Einer von beiden Betrieben muss eine Absage erhalten.

Um es gleich vorwegzunehmen: Ein Rücktritt ist nicht möglich. Eine ordentliche Kündigung ist das einzige, was Gültigkeit hat. Der Ausbildungsvertrag tritt erst mit dem Datum des Vertragsbeginns in Kraft, in der Zeit davor kann man nicht vom Vertrag zurücktreten, denn er hat ja noch keine Gültigkeit.

Aber wie erwähnt, kann man ordentlich kündigen. Die Kündigung muss man im Anschluss auch beweisen können, also sollte man diese unbedingt per Einschreiben versenden. Wichtig ist das Datum des Poststempels. Um ganz sicher zu gehen, sollte man ein Einschreiben mit Rückschein an den Betrieb senden.