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Kündigungsfristen im AusbildungsvertragWer diesen Schritt gehen möchte, hat sicher seine Gründe. Wird seitens der Auszubildenden gekündigt, liegen meist persönliche Gründe vor. Die Familie ist gezwungen umzuziehen, der Azubi kann als solcher nicht alleine existieren. Der Azubi ist unzufrieden mit dem Betrieb oder hat sich für einen anderen Beruf entschieden. Manche Azubis fühlen sich auch einfach unter den Kollegen nicht wohl oder haben gesundheitliche Gründe, um einen Ausbildungsplatz zu kündigen. Seitens des Betriebes können auch mehrere Gründe vorliegen, die eine Kündigung durchaus rechtfertigen. Ständiges Zuspätkommen des Azubis, ständige Krankschreibungen oder einfach die Tatsache, dass der Azubi seinen Pflichten nicht nachkommt. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen – für beide Seiten. Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen, ebenfalls für beide Seiten. Die genauen Regelungen zur Kündigung sind grundsätzlich dem geschlossenen Ausbildungsvertrag zu entnehmen. Man sollte aber in beiderseitigem Interesse darüber nachdenken, ob die Gründe nicht eigentlich eine Auflösung des Vertrags rechtfertigen würden, denn eine Auflösung wirkt immer positiver als eine Kündigung. Aus gesundheitlichen Gründen zum Beispiel wäre eine Auflösung möglich, aber auch aus betrieblichen Gründen (wegen Insolvenz) oder wegen Umzug. Natürlich gibt es auch Gründe für eine fristlose, außerordentliche Kündigung: diese sollten aber genau im Internet nachgelesen werden. |