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Ausbildungsvertrag UnterschriftGrundsätzlich ist es so, dass ein Ausbildungsvertrag ohnehin strengen, gesetzlichen Bestimmungen unterworfen ist. Auszubildende sind keine billigen Arbeitskräfte, sondern junge Menschen, die einen Einstieg in das Berufsleben suchen und die nötigen Kenntnisse erwerben möchten. Das heißt, sie müssen Einsatz zeigen – aber der Ausbildungsbetrieb muss ebenso Einsatz zeigen. Es ist nicht damit getan, dem Jugendlichen bei Ausbildungsbeginn einen Arbeitsplatz zuzuweisen und ihn drei Jahre lang mit stupider Arbeit zu beschäftigen, ganz im Gegenteil: der Azubi muss sämtliche Arbeitsvorgänge gründlich erlernen können, die zu seinen Ausbildungsinhalten gehören, und diese gehören klar definiert. Sittenwidrige Vertragsbestimmungen würden ohnehin an Gültigkeit verlieren, käme es in solcher Angelegenheit zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Aber wenn der Chef sich geirrt hat und als Ausbildungsberuf beispielsweise „Schlosser“ eingetragen hat, der Azubi aber eigentlich eine Zusage für eine Lehrstelle als Bürokaufmann hat, sollte man das natürlich rechtzeitig merken – und zwar vor der Unterschrift, nicht danach. Solche kleinen Fehler können passieren, sind meist nicht beabsichtigt, können aber später zu großen Problemen führen, gerade in größeren Firmen. Bei minderjährigen Jugendlichen müssen die Erziehungsberechtigten den Ausbildungsvertrag mit unterschreiben. |