home: lehrstellenratgeber.de    Impressum
 
 

Ausbildungsvertrag Rechte



Arbeitnehmer können ihre Rechte und Pflichten in den Gesetzbüchern des Arbeitsrechts nachlesen. Auszubildende sind allerdings keine Arbeitnehmer, so wie der Chef kein Arbeitgeber ist. In einem Ausbildungsverhältnis spricht man von einem Auszubildenden und dem Ausbilder.

Also gilt für Auszubildende natürlich auch nicht das übliche Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, sondern das Arbeitsrecht für Auszubildende. Dieses kann im Internet nachgelesen werden. Eine Ausbildung unterliegt strengen, gesetzlichen Richtlinien. Es müssen nicht nur kompetent und fachgerecht die praktischen Ausbildungsinhalte vermittelt werden, sondern der Auszubildende gilt als „Schutzbefohlener“ für den Ausbilder. Selbstverständlich hat der Auszubildende seine Pflichten, die darin bestehen, dass er pünktlich zur Arbeit im Betrieb erscheint, ihm zugewiesene Arbeiten gewissenhaft erledigt und ordentlich sein Berichtsheft führt. Außerdem ist er dazu verpflichtet, die Berufsschule zu besuchenund noch einiges mehr.

Aber der Ausbilder hat noch ein paar Pflichten mehr, denn er ist verantwortlich für das seelische und körperliche Wohl des Auszubildenden. Das bedeutet, er muss den Auszubildenden freundlich behandeln, darf ihn nicht schikanieren, nicht zu Überstunden zwingen, die im Ausbildungsvertrag festgelegte Arbeitszeit ist bindend. Auch darf er ihn nicht mit Aufgaben beschäftigen, die nicht zu den Ausbildungsinhalten gehören.

Immer wieder mal geistern Geschichten von Auszubildenden in kleinen Handwerksbetrieben durch das Internet oder die Medien, wo Friseurlehrlinge den Haushalt der Chefin erledigen müssen, obwohl das nicht zu ihren Aufgaben gehört. Solche Dinge sind selbstverständlich verboten.