home: lehrstellenratgeber.de    Impressum
 
 

Ausbildungsvertrag Prüfung



Eine Ausbildung endet immer mit der Abschlussprüfung. Diese wird durch die IHK vorgenommen. Die aktuellen Prüfungstermine werden den Betrieben mitgeteilt und diese teilen sie wiederum ihren Azubis mit. Für den Tag der Prüfung muss der Auszubildende natürlich freigestellt werden.

Problematisch wird es, wenn der Azubi die Prüfung nicht besteht, denn dann endet das Ausbildungsverhältnis trotzdem. In manchen Fällen lassen sich die Betriebe darauf ein, die Ausbildungszeit zu verlängern und den Azubi die Prüfung wiederholen zu lassen. Dazu sind sie jedoch nicht verpflichtet. Ein Ausbildungsbetrieb, der regelmäßig ausbildet, hat unter Umständen bereits einen neuen Azubi eingestellt, der nun seine Ausbildung beginnen soll und der Arbeitsplatz ist somit weg.

In solchen Fällen bleibt dem Azubi, der die Prüfung nicht bestanden hat, keine andere Möglichkeit, als sich einen Betrieb zu suchen, der bereit ist, die Ausbildung bis zur nächsten Prüfung fortzusetzen. Ein schwieriges Unterfangen, aber es lohnt sich, denn meist finden die nächsten Prüfungen bereits wenige Monate später statt.

Zur Prüfung mitzubringen ist in der Regel das Berichtsheft, das als wichtiger Bestandteil der Ausbildung gilt, denn hier sind die Lerninhalte dokumentiert. Die Führung des Berichtsheftes wird bewertet und fließt in dieser Bewertung mit in die Prüfungsnote ein. Aus diesem Grund gilt für jeden Azubi: Immer sauber und ordentlich Berichtsheft führen – viele wissen nämlich nicht wie wichtig dieses zur Abschlussprüfung wird.