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Ausbildungsvertrag endet...



Die Frage, wann ein Ausbildungsvertrag endet, wurde bereits heiß diskutiert und ist leider noch immer Thema in entsprechenden Fachforen. Früher sagte man – und manche Arbeitgeber gehen heute noch davon aus – dass ein Ausbildungsvertrag mit dem Ablauf dr vereinbarten Ausbildungszeit endet. Allerdings kann es durchaus vorkommen, dass die Prüfung, die ja in der Regel durch die IHK vorgenommen wird, terminlich außerhalb der Ausbildungszeit liegt, oder sogar vor dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit.

Liegt der Prüfungstermin also außerhalb der vereinbarten Ausbildungszeit, so endet die Ausbildung mit Ablauf des Vertrags. Die Verträge verlängern sich nicht automatisch, die Prüfung jedoch hat hiermit wenig zu tun – sie findet für den Azubi trotzdem statt. Die Option, den Ausbildungsvertrag zu verlängern, besteht nur dann, wenn der Azubi die Prüfung nicht besteht. Der Arbeitgeber kann eine Verlängerung jedoch verweigern.

Die Ausbildungszeit kann jedoch unter bestimmten Umständen auch verkürzt werden, und zwar dann, wenn der Azubi einen Notendurchschnitt vorweisen kann, der besser als 2,5 ist. Die Ausbildung endet dann mit bestandener Abschlussprüfung. Als letzter Ausbildungstag gilt somit der Tag der Prüfung. Aber auch wenn die Prüfung nicht vorgezogen wird innerhalb einer verkürzten Ausbildung, sondern der Termin einfach nur vor Ablauf der Vertragslaufzeit liegt, so endet der Ausbildungsvertrag automatisch mit dem Bestehen der Prüfung.

Wichtig zu wissen für Auszubildende, deren Prüfung vor Vertragsablauf stattfindet: wird der Azubi stillschweigend nach bestandener Prüfung weiter beschäftigt, so wird damit automatisch ein Festangestelltenverhältnis begründet!