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Ausbildungsvertrag BerufsakademieBewerber an einer solchen Fachakademie müssen zunächst ein geeignetes Ausbildungsunternehmen finden, in dem sie ihre praktische Ausbildung absolvieren möchten. Dann können sie sich zur theoretischen Ausbildung an einer Berufsakademie bewerben. Der Ausbildungsvertrag läuft über drei Jahre. In diesen drei Jahren wechselt der theoretische Teil der Ausbildung sich mit dem praktischen Teil ab, in der Regel dauert jede Phase drei Monate. Die Berufsakademie erstellt in Abstimmung mit dem ausbildenden Unternehmen die Anforderungen für die Abschlussarbeit. Das Studium an der Berufsakademie wird mit dem „Diplom BA“ abgeschlossen, bei akkreditierten Studiengängen wird nennt sich der staatliche Abschluss „Bachelor“. Die Absolventen einer Berufsakademie werden meistens wie Absolventen von Diplomstudiengängen an Fachhochschulen behandelt in Hinsicht auf die berufsrechtlichen Regelungen. Die Ausbildung an einer Berufsakademie kann also durchaus ein Einstieg in eine großartige Karriere darstellen. Bevor man einen Ausbildungsvertrag an einer Berufsakademie unterschreibt, sollte man sich jedoch gründlich informieren, denn es gibt seit einigen Jahren Studieneinrichtungen, die ebenfalls die Bezeichung Berufsakademie tragen, jedoch nicht den Richtlinien und Bestimmungen entsprechen. |