|
|
|
Ausbildungsvertrag auflösenUnd doch gibt es zahlreiche Gründe, die zu einer Auflösung des Ausbildungsvertrages führen können – und zwar sowohl von Unternehmerseite her wie auch vom Auszubildenden selbst. Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann man einen Ausbildungsvertrag auflösen. Wichtige Gründe könnten zum Beispiel die körperliche oder geistige Gesundheit des Auszubildenden sein. Wer mit nervlicher Belastung, die durch eine Berufstätigkeit entsteht, nicht fertig wird – beispielsweise in der Altenpflege oder im Krankenhaus – muss nicht unbedingt kündigen, denn eine Kündigung wirkt immer sehr hart für den nächsten Arbeitgeber und hinterlässt auf jeden Fall bei beiden Vertragspartnern einen faden Nachgeschmack, denn kündigen heißt: Da war etwas nicht in Ordnung. Liegt hingegen ein ärztliches Attest vor, dass der Auszubildende gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, diesen Beruf auszuüben – bei Friseuren könnte das beispielsweise auch eine Allergie gegen die Chemikalien sein – dann kann der Vertrag aufgelöst werden. Seitens des Arbeitgebers kann ebenfalls der Vertrag aufgelöst werden. Stellt sich für den Arbeitgeber während der Ausbildung zum Beispiel heraus, dass der Azubi nicht in der Lage ist, den angestrebten Beruf zu erlernen, mangels Begabung, mangels sonstiger Fähigkeiten, er aber sonst mit dem Verhalten zufrieden ist, kann er um Auflösung ersuchen. Eine anstehende Insolvenz ist ebenfalls ein Grund. Eine Auflösung eines Vertrages ist immer ein Rückzug aus dem Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen und wirkt viel positiver als eine Kündigung. |