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Ausbildung bei der PolizeiIntern bestehen nach erfolgter Ausbildung sehr viele Möglichkeiten zur Weiterbildung oder zur Spezialisierung für einen bestimmten Dienst innerhalb der Polizei. Wer sich für diesen Beruf entscheidet, muss gründlich nachdenken, ob er den Anforderungen gewachsen ist, denn die Polizei entscheidet nicht über Recht und Unrecht, sondern führt bestehende Gesetze aus. Es kann also durchaus einmal vorkommen, dass ein Polizist wider sein moralisches Gewissen handeln muss, weil die Gesetze es so verlangen. Da gibt es keinen Spielraum für eigene Entscheidungen aus moralischen Gründen. Hinzu kommt die Tatsache, dass Polizisten ständig mit Opfern von Gewalttaten zu tun haben und oftmals Bilder zu sehen bekommen, die sie lebenslang nicht vergessen werden. Die Persönlichkeit muss also relativ stabil sein, um den psychologischen Anforderungen gewachsen zu sein. Es gibt ein paar weitere Anforderungen, wer diese nicht erfüllt, sollte sich erst gar nicht bewerben: Die deutsche Staatsangehörigkeit ist Voraussetzung, allerdings sind hier Ausnahmen möglich, zum Beispiel bei EU-Bürgern, die bereits seit ihrer Geburt in Deutschland leben. Die Mindestgröße beträgt 1,65 m, das Mindestalter bei Eintritt in den Polizeidienst beträgt 17 bis 25 Jahre. Die gesundheitliche Eignung muss gegeben sein, die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen geordnet sein – Beamte dürfen keinesfalls in die Gefahr der Bestechlichkeit geraten. Auch ein guter Ruf ist wichtig für den Polizeidienst, was bedeutet: keine Auffälligkeiten in der Entwicklung als Kind oder Jugendlicher in kriminelle Richtung. Es muss eine Einstellungsprüfung abgelegt und bestanden werden. Für den mittleren Dienst genügt ein Qualifizierter Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder der mittlere Bildungsabschluss. Für den gehobenen Dienst ist Fachabitur oder Abitur vorgeschrieben. |